Aktuelles zur Sportstättennutzung und zum Trainingsbetrieb
SV Halle
Stand 31.10.2020; 12.00 Uhr
30. Oktober, 2020
Halle (Saale)
Ab Samstag den 31.10.2020 dürfen in der Stadt Halle (Saale) alle Sportstätten und Sportanlagen nicht mehr durch den Vereinssport genutzt werden.
Ausgenommen davon ist:
1. der Sportbetrieb von Kaderathletinnen und Kaderathleten, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 oder Nachwuchskader 2 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören,
2. der Sportbetrieb von Landeskadern, die an den Eliteschulen des Sports beschult werden und
3. der Rehabilitationssport, d.h. vom BSSA nach § 64 SGB IX zertifizierte Rehabilitationssportgruppen.
Wir informieren euch bei Änderungen durch das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale).
Stand 31.10.2020; 12.00 Uhr
Ab Samstag den 31.10.2020 dürfen in der Stadt Halle (Saale) alle Sportstätten und Sportanlagen nicht mehr durch den Vereinssport genutzt werden.
Ausgenommen davon ist:
1. der Sportbetrieb von Kaderathletinnen und Kaderathleten, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader, Perspektivkader, Ergänzungskader, Nachwuchskader 1 oder Nachwuchskader 2 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören,
2. der Sportbetrieb von Landeskadern, die an den Eliteschulen des Sports beschult werden und
3. der Rehabilitationssport, d.h. vom BSSA nach § 64 SGB IX zertifizierte Rehabilitationssportgruppen.
Wir informieren euch bei Änderungen durch das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale).
Passt auf euch auf!
Euer SV Halle e.V.